Stiftungssatzung

Transparenz und Rechtssicherheit - Die Grundlage unserer Arbeit

Rechtsfähige Stiftung seit 2. Dezember 2024

Die Weltklimastiftung wurde durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier als rechtsfähige Stiftung anerkannt.

Offizielle Stiftungsdokumente

Das folgende PDF-Dokument enthält alle rechtlich relevanten Unterlagen der Weltklimastiftung:

Stiftungsgeschäft

Gründungsurkunde und Stifterwille

Satzung

Zweck, Organe und Regelungen

Anerkennung

Offizielle Anerkennungsurkunde

WeltKlimaStiftung.pdf

Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennungsurkunde

Anerkennung: 2. Dezember 2024
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Präambel

Der Stifter möchte mit der Stiftung einen Beitrag für die Förderung des Naturschutzes, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes und die Unterstützung von Naturvölkern leisten.

Es wurde eine Teilverbrauchsstiftung gewählt, um auch durch Investitionen und Ausgaben den Stiftungszweck zu verfolgen und auch teilweise damit verbundene Einnahmen, die der Stiftung zugutekommen, zu generieren.

Die Zweckausgaben der Stiftung sollten 80% der Gesamtausgaben nicht unterschreiten. Es sollte ein interessantes Angebot für Stifter und Spender vorgehalten werden.

§ 2 Stiftungszweck

(1) Gemeinnützigkeit

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).

(2) Zweck der Stiftung

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Naturschutzes, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes und die Unterstützung von Naturvölkern.

(3) Verwirklichung des Stiftungszwecks

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch weltweite Maßnahmen zur Reduzierung der Erderwärmung, Eindämmen der Ausbreitung von Wüsten, zur Unterstützung der Selbsthilfe von Naturvölkern, Unterstützung und Beteiligung von und an gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen, die die Stiftungsziele ganz oder teilweise verfolgen.

(4) Beispielhafte Maßnahmen

Der Stiftungszweck soll beispielhaft verwirklicht werden durch:

  • Maßnahmen zum Binden oder Vermeiden von CO₂ auf der Erde
    • Heranziehen von Setzlingen und Pflanzen von Bäumen
    • Späteres Ernten der Bäume zur Holzverarbeitung (z.B. Möbel, nicht zur Verbrennung)
  • Aufbau von Anlagen zum Erzeugen von Ökostrom
    • Z.B. Solaranlagen
  • Maßnahmen zur Unterstützung der Selbsthilfe von Naturvölkern
    • Z.B. Aufbau von Gewächshäusern

Grundsätze der Stiftung:

  • Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke
  • Mittel werden nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet
  • Keine unverhältnismäßigen Vergütungen oder zweckfremde Ausgaben

Vorstand der Stiftung

Gemäß Stiftungsgeschäft vom 15. November 2024 wurde der erste Vorstand durch den Stifter festgelegt:

Dipl.-Ing. Michael Mitezki

Vorstandsvorsitzender

Geboren: 25.12.1965

Jasmin Mitezki

Stellv. Vorstandsvorsitzende

Geboren: 13.05.1974

Ann-Kathrin Bott

Vorstand

Geboren: 29.06.1997

Vertretungsregelung gemäß § 5 der Satzung:

Die Stiftung wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, von denen eines der Vorsitzende oder die stellvertretende Vorsitzende sein muss.

Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 5 Jahre. Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Transparenz und Vertrauen

Die Weltklimastiftung bekennt sich zu höchsten Standards der Transparenz. Die Veröffentlichung unserer Satzung und Gründungsdokumente ist ein wichtiger Bestandteil unseres Selbstverständnisses.

💡 Weitere Informationen zu unserer Arbeit, unseren Projekten und der Mittelverwendung finden Sie auf unserer Transparenz-Seite.

Fragen zur Satzung?

Bei Fragen zu unserer Satzung oder zur rechtlichen Struktur der Stiftung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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