Stiftungssatzung
Transparenz und Rechtssicherheit - Die Grundlage unserer Arbeit
Rechtsfähige Stiftung seit 2. Dezember 2024
Die Weltklimastiftung wurde durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier als rechtsfähige Stiftung anerkannt.
Offizielle Stiftungsdokumente
Das folgende PDF-Dokument enthält alle rechtlich relevanten Unterlagen der Weltklimastiftung:
Stiftungsgeschäft
Gründungsurkunde und Stifterwille
Satzung
Zweck, Organe und Regelungen
Anerkennung
Offizielle Anerkennungsurkunde
WeltKlimaStiftung.pdf
Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennungsurkunde
Präambel
Der Stifter möchte mit der Stiftung einen Beitrag für die Förderung des Naturschutzes, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes und die Unterstützung von Naturvölkern leisten.
Es wurde eine Teilverbrauchsstiftung gewählt, um auch durch Investitionen und Ausgaben den Stiftungszweck zu verfolgen und auch teilweise damit verbundene Einnahmen, die der Stiftung zugutekommen, zu generieren.
Die Zweckausgaben der Stiftung sollten 80% der Gesamtausgaben nicht unterschreiten. Es sollte ein interessantes Angebot für Stifter und Spender vorgehalten werden.
§ 2 Stiftungszweck
(1) Gemeinnützigkeit
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
(2) Zweck der Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Naturschutzes, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes und die Unterstützung von Naturvölkern.
(3) Verwirklichung des Stiftungszwecks
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch weltweite Maßnahmen zur Reduzierung der Erderwärmung, Eindämmen der Ausbreitung von Wüsten, zur Unterstützung der Selbsthilfe von Naturvölkern, Unterstützung und Beteiligung von und an gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen, die die Stiftungsziele ganz oder teilweise verfolgen.
(4) Beispielhafte Maßnahmen
Der Stiftungszweck soll beispielhaft verwirklicht werden durch:
- Maßnahmen zum Binden oder Vermeiden von CO₂ auf der Erde
- Heranziehen von Setzlingen und Pflanzen von Bäumen
- Späteres Ernten der Bäume zur Holzverarbeitung (z.B. Möbel, nicht zur Verbrennung)
- Aufbau von Anlagen zum Erzeugen von Ökostrom
- Z.B. Solaranlagen
- Maßnahmen zur Unterstützung der Selbsthilfe von Naturvölkern
- Z.B. Aufbau von Gewächshäusern
Grundsätze der Stiftung:
- Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke
- Mittel werden nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet
- Keine unverhältnismäßigen Vergütungen oder zweckfremde Ausgaben
Vorstand der Stiftung
Gemäß Stiftungsgeschäft vom 15. November 2024 wurde der erste Vorstand durch den Stifter festgelegt:
Dipl.-Ing. Michael Mitezki
Vorstandsvorsitzender
Geboren: 25.12.1965
Jasmin Mitezki
Stellv. Vorstandsvorsitzende
Geboren: 13.05.1974
Ann-Kathrin Bott
Vorstand
Geboren: 29.06.1997
Vertretungsregelung gemäß § 5 der Satzung:
Die Stiftung wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, von denen eines der Vorsitzende oder die stellvertretende Vorsitzende sein muss.
Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 5 Jahre. Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Transparenz und Vertrauen
Die Weltklimastiftung bekennt sich zu höchsten Standards der Transparenz. Die Veröffentlichung unserer Satzung und Gründungsdokumente ist ein wichtiger Bestandteil unseres Selbstverständnisses.
💡 Weitere Informationen zu unserer Arbeit, unseren Projekten und der Mittelverwendung finden Sie auf unserer Transparenz-Seite.
Fragen zur Satzung?
Bei Fragen zu unserer Satzung oder zur rechtlichen Struktur der Stiftung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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